AGBs

Unverbindlich und kostenfrei, monteo möchte Unternehmen so lange wie möglich durch die Leistungen kostenfrei unterstützen.

Im Zuge der Corona-Krise haben wir uns dazu entschlossen, dass das Unternehmensprofil dauerhaft kostenfrei bleibt.
Nur etwaige Veredelungen in Form von neuen Funktionen wie beispielsweise ein anpassbares Design (Farbgebung etc.), Erweiterung u.ä. können nach der Testphase als Premiumfunktion angeboten werden.

Auch etwaige Werbemaßnahmen wie Social-Media-Marketing und ein Placement auf Flyern und anderen Werbemitteln können nach der Testphase als Premiumfunktion angeboten werden, um die Werbemaßnahmen zu finanzieren.

An Ihrem bestehendem Unternehmensprofil ändert sich daher nichts - Es wird weiterhin kostenfrei bestehen bleiben und die Premium-Funktionen, die Sie während der Testphase kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen, laufen einfach aus.



§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Tätigkeit von monteo.de besteht in der Veröffentlichung von Produkten und Dienstleistungen in Form von elektronischen (internetbasierten) Anzeigen. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln die gesamten Geschäftsbeziehungen des Auftragnehmers zum Auftraggeber.

(2) Ist der Auftraggeber nicht Verbraucher – ist er also Unternehmer – gelten die AGB auch ohne ausdrückliche Bezugnahme für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen.

(3) Anderslautende, abweichende oder ergänzende AGB des Unternehmer-Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.

 

§ 2 Auftragsnehmer

Auftragnehmer für sämtliche Geschäftsbeziehungen, Leistungsfragen, Beanstandungen und für die Erklärung eines Widerrufs ist:

Pascal Neitsch, St. Helena-Straße 15, 54294 Trier.

 

§ 3 Leistungen

(1) Der Auftragsnehmer bietet auf seinem Portal dem Auftraggeber ein Online-Verzeichnis als Auskunftsverzeichnis für gewerbliche Einträge an. Sofern das Unternehmen des Auftraggebers nicht bereits durch einen Eintrag vorhanden ist, kann dieser einen Antrag auf kostenlosen Eintrag seines Unternehmens im Zuge einer Standard-Mitgliedschaft.

(2) Eingestellte Inhalte und Daten werden auf unseren Servern zum Abruf gespeichert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus stellt das Portal des Auftragnehmers auf Wunsch des Nutzers den Kontakt zum Auftraggeber über ein geeignetes Kontaktformular her.

(3) Der Auftragsnehmer ist berechtigt, im Umfeld zu den öffentlich zugänglich gemachten Einträgen Werbung zu schalten und/oder andere Promotionsmaßnahmen durchzuführen.

 

§ 4 Registrierung und Vertragsschluss

(1) Kostenloses Mitglied wird der Auftraggeber erst, nachdem er die Anmeldemaske wahrheitsgemäß ausfüllt, den darauffolgenden an die in der Maske angegebene E-Mail-Adresse versendeten Verifizierungslink bestätigt und der Auftragnehmer die angeforderte Eintragung gegenprüft und freischaltet.

 (2) Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem jeweiligen Auftraggeber keine Gewähr für eine bestimmte Anzahl von Online-Zugriffen seiner Anzeige.

 

§ 5 Ablehnungsbefugnis des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhaltes, ihrer Herkunft sowie aus rechtlichen und tatsächlich technisch vorliegenden Gründen abzulehnen (sog. nichtveröffentlichungsfähige Anzeigen). Inhaltliche und rechtliche Ablehnungsgründe sind insbesondere solche Gründe, bei denen die in Rede stehende Anzeige gegen unionsrechtliche oder nationale Gesetze respektive behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen unzumutbar ist. 

(2) Der Auftragnehmer ist darüber hinaus berechtigt, nicht veröffentlichungsfähige Anzeigen ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers aus dem Veröffentlichungsmedium zu entfernen. Ein etwaiger Erstattungsanspruch des Auftraggebers für hierdurch nicht begründet. Über die Herausnahme der Anzeige ist der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist in Kenntnis zu setzen.

(3) Der Auftragnehmer ist ferner berechtigt, den Inhalt nicht veröffentlichter Anzeigen zu kürzen oder in sonstiger Weise so zu verändern, dass deren Inhalt nicht mehr gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt.

 

§ 7 Inhalt und Rechte an der Anzeige/Urheberrechte

(1) Der Auftraggeber ist für den Inhalt der Anzeige, insbesondere für dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Text- und Bildunterlagen dürfen nicht mit Rechten Dritter belastet sein oder dürfen in dem Fall nur mit dessen rechtlich verbindlicher Zustimmung zur Verfügung gestellt werden. 

(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Anzeige auf ihre inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit oder Nichtbeeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen oder ihn im Innenverhältnis zu entschädigen, die gegen ihn aus der Veröffentlichung der Anzeige und der Ausführung des Anzeigenvertrages gegen ihn geltend gemacht wurden.

(4) Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.

 

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Stellenanzeige. Der Auftraggeber hat jedoch Kenntnis darüber, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

(2) Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige ist insbesondere dann zu verneinen, wenn er hervorgerufen wird

a.)    durch die Verwendung ungeeigneter Darstellungssoft- und/oder -hardware (z.B. Browser)

b.)    oder durch die Störung des Kommunikationsnetzes anderer Betreiber

c.)     oder durch Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder einem Online-Dienst

d.)    oder durch unvollständige/nicht aktualisierte Angebote von Proxy-Anbietern kommerzieller und nicht-kommerzieller Art

 

§ 9 Kündigung

(1) Kostenlose Mitgliedschaften können von beiden Parteien jeder Zeit gekündigt werden.


§ 10 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und wird die von Ihnen überlassenen Daten nur im gesetzlich zulässigen Rahmen verwenden, siehe monteo.de/datenschutzerklaerung/.

(2) Der Auftraggeber stimmt der elektronischen Datenverarbeitung durch die Absendung des Auftragsformulars ausdrücklich zu. Er hat das Recht, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Er ist ferner berechtigt, nach schriftlicher oder elektronischer Mitteilung an den Auftragnehmer den Bestand und Umfang seiner gespeicherten Daten einzusehen. Er gestattet dem Auftraggeber, die von Ihnen bereitgestellten Inhalte zu statistischen Zwecken auszuwerten und zu verwenden.

 

§ 11 Mängelrüge

(1) Bei beiderseitigen Handelsgeschäften hat der Auftraggeber die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen.

(2) Die Rügefrist beginnt bei offenkundigen Mängeln mit der Veröffentlichung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung und endet vier Wochen nach Eingang der Rechnung.

(3) Unterlässt der Unternehmer-Auftraggeber die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

 

§ 12 Bewertungen

Der Auftragnehmer bietet den Nutzern die Möglichkeit, Unternehmen mit einem Profil im Portal zu bewerten. Die eingestellten Bewertungen dürfen keine rechtsradikalen, sexistischen, beleidigenden, verleumderischen oder sonst rechtswidrigen Inhalte haben und auch sonst keine Rechte Dritter (einschließlich gewerblicher Schutzrechte) verletzten. Der Auftragnehmer kann Bewertungen auf seiner Plattform veröffentlichen und von der Plattform entfernen, wenn die Bewertung gegen die vorgenannten Kriterien verstoßen.

 

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nach Beendigung des Anzeigenvertrages die geschaltete Anzeige aufzubewahren.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Angelegenheiten aus dem Anzeigenvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, seiner Durchführung sowie über seine Gültigkeit einschließlich der sich aus seiner Rückabwicklung ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragsnehmers.

(3) Sollten einzelne Regelungen des Vertrages zwischen Auftraggeber und dem Auftragnehmer einschließlich der einbezogenen AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ein Umstand nicht oder nicht vollständig geregelt sein, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages oder der AGB nicht berührt.





Zusatzbedingungen zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen während der Testphase

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese weitergehenden Bestimmungen finden Anwendung auf alle geschlossenen Verträge während der noch laufenden Testphase des Portals.

 

§ 2 Funktionalitäten

Während der Testphase können einzelne Features hinzukommen oder auch gänzlich aus dem Portal entfernt werden. Ein Recht zum Erhalt der spezifischen Features wird durch den Abschluss des Vertrages nicht begründet.

 

§ 3 Beendigung der Testphase

(1) Zwei Wochen vor Beendigung der Testphase wird der Auftraggeber per Mail durch den Auftragnehmer über den Auslauf der Testphase in Kenntnis gesetzt.

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